Gastspielordnung

  1. Gastspieler sind Spieler, die keine aktiven Mitglieder des TC Grün Weiß Zellhausen 1976 e.V. sind.
  2. Ein Gastspiel ist jeden Tag möglich, sofern die Plätze nicht durch Turniere oder Medenspiele belegt sind und freie Plätze zur Verfügung stehen.
  3. Gastspieler sind nur zusammen mit einem spielberechtigten Mitglied zugelassen oder Sie haben eine 10-er Karte gekauft (für 120 € 10 x 1 Stunde einen Platz zu benutzen). Sie haben die Tennisplätze sowie die übrigen Anlagen und Einrichtungen schonend zu behandeln. Von Gastspielern verursachte Schäden gehen zu Lasten des einladenden spielberechtigten Mitgliedes. Passendes Schuhwerk wird vorausgesetzt.
  4. Das Gastspiel ist vom Vereinsmitglied oder 10er Kartenbesitzer vor Spielbeginn in die Gastspielliste am Vereinshaus mit Namen, Vornamen, Datum, Spielbeginn und Unterschrift einzutragen.
  5. Die Höhe des Gastspielbeitrags beträgt 7,50 Euro (Einzel) bzw. 10,00 Euro (Doppel) je angefangene Stunde. Das Clubmitglied ist für die Bezahlung verantwortlich. Der Gastspielbeitrag wird eingezogen.
  6. Aktive oder passive Mitglieder, die die Mitgliedschaft im TC Grün Weiß Zellhausen 1976 e.V. gekündigt haben, ohne dass dies durch Wohnsitzwechsel begründet war, haben eine 2 jährige Gastspielsperre. Ausnahmeregelungen bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.
  7. Passiven Mitgliedern ist es maximal 5 x pro Jahr erlaubt, sich als Gastspieler einzutragen. Ausgetretene Aktive Mitglieder haben eine 2-jährige Gastspielsperre, um eine Benachteiligung der Beitragzahlenden Mitglieder zu vermeiden.
  8. Für die Einhaltung der Gastspielordnung ist das jeweilige Mitglied verantwortlich. Bei Nichtbeachtung behält sich der Vorstand ein Gastspielverbot für das Mitglied vor.
  9. Für die Nutzung der Anlage ohne Beteiligung eines aktiven Mitglieds gelten Sonderregelungen, die mit einem der drei Vorsitzenden oder dem Sportwart abzustimmen sind.
  10. Der Vorstand kann Gastspielern das Spielen auf der Anlage untersagen, insbesondere wenn der Eindruck entsteht, durch Ausnutzung der Gastspielregelung eine aktive Mitgliedschaft zu umgehen.
  11. Alle Gastspieler und aktiven Mitglieder anderer Tennisvereine sind bei Unfällen auf der Tennisanlage des TC Grün Weiß Zellhausen 1976 e.V. nicht versichert. Gastspieler verzichten bei Spielantritt ausdrücklich auf Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegenüber den TC Grün Weiß Zellhausen 1976 e.V.

Gastspielordnung

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