- Gastspieler sind Spieler, die keine Mitglieder des TC Grün Weiß Zellhausen 1976 e.V. sind.
- Ein Gastspiel ist jeden Tag möglich, sofern die Plätze nicht durch Turniere oder Medenspiele belegt sind und freie Plätze zur Verfügung stehen.
- Gastspieler sind nur zusammen mit einem spielberechtigten Mitglied zugelassen. Sie haben die Tennisplätze sowie die übrigen Anlagen und Einrichtungen schonend zu behandeln. Von Gastspielern verursachte Schäden gehen zu Lasten des einladenden spielberechtigten Mitgliedes. Passendes Schuhwerk wird vorausgesetzt.
- Das Gastspiel ist vom Vereinsmitglied vor Spielbeginn in die Online-Platzbuchung, alternativ in Druckbuchstaben in die Gastspielliste am Vereinshaus mit Platznummer Namen und Vornamen aller Spieler, Datum, Spielbeginn und -ende sowie Unterschrift einzutragen.
- Die Höhe des Gastspielbeitrags beträgt 10,00 Euro je angefangene Stunde. Das Clubmitglied ist für die Bezahlung verantwortlich. Der Gastspielbeitrag wird eingezogen.
- Passiven Mitgliedern ist es maximal 5 Stunden pro Jahr erlaubt, sich als Gastspieler einzutragen. Ausgetretene aktive Mitglieder haben eine 2-jährige Gastspielsperre, um eine Benachteiligung der beitragzahlenden Mitglieder zu vermeiden.
- Für die Einhaltung der Gastspielordnung ist das jeweilige Mitglied verantwortlich. Bei Nichtbeachtung behält sich der Vorstand ein Gastspielverbot für das Mitglied vor.
- Für die Nutzung der Anlage ohne Beteiligung eines aktiven Mitglieds gelten Sonderregelungen, die mit einem der Vorsitzenden oder Sportwart*in abzustimmen sind.
- Der Vorstand kann Gastspielern das Spielen auf der Anlage untersagen, insbesondere wenn der Eindruck entsteht, durch Ausnutzung der Gastspielregelung eine aktive Mitgliedschaft zu umgehen.
- Alle Gastspieler sind bei Unfällen auf der Tennisanlage des TC Grün Weiß Zellhausen 1976 e.V. nicht versichert. Gastspieler verzichten bei Spielantritt ausdrücklich auf Schadenersatzansprüche jeglicher Art gegenüber den TC Grün Weiß Zellhausen 1976 e.V.